MAXMO Milchpumpenverleih

Von Anfang an einfach gut beraten.

Muttermilch ist nach wie vor die ideale Nahrung für Ihr Baby. Und die kann es auch bekommen, wenn es nicht gestillt wird: mit einer elektrischen Milchpumpe von Medela. Mit der Medela Symphony können Sie Ihre Muttermilch bequem zu Hause abpumpen. Wer nicht extra eine Milchpumpe kaufen möchte, kann sie bei den MAXMO Apotheken einfach mieten. Die Mietkosten werden in den meisten Fällen von den Krankenkassen übernommen.

 

Dazu einfach den Vertrag online schon einmal ausfüllen, die Wunsch-Apotheke für die Abholung eingeben, abschicken, fertig. Onlinebestellungen, die bis 12.00 Uhr per E-Mail bei uns eingehen, können am Folgetag ab 9.00 Uhr abgeholt werden.

 

Bestellungen, die am Wochenende eingehen, sind am darauf folgenden Dienstag abholbereit. Bei der Abholung beraten wir Sie auf Wunsch individuell zur Handhabung und sind auch anschließend bei allen Fragen rund ums Thema Stillen und Baby für Sie da.

  • Die Milchpumpe Symphony von Medela basiert auf intensiver Forschung und wurde speziell entwickelt, um Mütter während der gesamten Stillzeit zu unterstützen und die Milchbildung anzuregen, aufzubauen und aufrechtzuerhalten.
  • Als doppelseitige elektrische Milchpumpe ist sie speziell für häufiges und regelmäßiges Abpumpen geeignet.
  • Dank der 2-Phase-Expression-Technologie ist besonders sanftes Abpumpen möglich:  Sie imitiert das natürliche Saugverhalten des Babys.
  • Zusätzlich verfügt die Symphony über das INITIAL-Programm, das speziell den Saugryhthmus Neugeborener in den ersten Tagen nach der Geburt simuliert – und so die Milchbildung optimal fördert.
  • Im Pumpset enthalten ist die innovative PersonalFit PLUS Brusthaube (Gr. M)

Erfahren Sie hier mehr zum Zusammenbau und zur Reinigung der Medela Milchpumpe

Online-Reservierung für Medela Milchpumpen

Zu Fragen des Datenschutzes lesen Sie bitte unsere Datenschutzhinweise unter www.maxmo.de/datenschutz.

Mietbedingungen

  • Mieter/in hinterlegt beim Empfang der Milchpumpe 75,- €, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
  • Sollte Mieter/in die Milchpumpe länger als in dem verordneten Zeitraum (28 Tage) benötigen, so muss Mieter/in für diesen Zeitraum ein neues Rezept beantragen und umgehend in der MAXMO Apotheke einreichen.
  • Sollte kein Verlängerungsrezept folgen, so wird eine Mietgebühr von 2,20 € pro Tag erhoben.
  • Der Vermieter oder Eigentümer kann die Milchpumpe beim Mieter/in aus zwingenden Gründen jederzeit zurückfordern. Zwingende Gründe sind insbesondere solche, die sich unmittelbar aus einer Verletzung der Mietbedingungen ergeben.
  • Die Milchpumpe inkl. Zusatzausstattung ist vom Mieter/in sorgfältig zu behandeln und in gereinigtem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.
  • Die Zusatzausstattung umfasst den Koffer, den Flaschenhalter, den Karten- und Kabelschutz, das Netzanschlusskabel und die Programmkarte.
  • Für den Verlust der Milchpumpe und Zusatzausstattung oder Schäden daran hat Mieter/in vollumfänglich aufzukommen.
  • Einen Wohnungswechsel während der Mietzeit hat Mieter/in dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus informiert der Mieter/in den Vermieter, falls nach einer Mietzeit von 1 Monat die Mietsache noch gebraucht wird.
  • Eine weitere Untervermietung oder Veräußerung der Mietsache durch Mieter/in ist zu keiner Zeit gestattet
  • Alle Preise enthalten die derzeitig gesetzliche Mehrwertsteuer
  • Mieter/in hinterlegt beim Empfang der Milchpumpe 75,- €, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
  • Es wird eine Mietgebühr von 2,20 € pro Tag erhoben, die auf dem Privatrezept nach der Rückgabe der Milchpumpe quittiert wird.
  • Der Vermieter oder Eigentümer kann die Milchpumpe beim Mieter/in aus zwingenden Gründen jederzeit zurückfordern. Zwingende Gründe sind insbesondere solche, die sich unmittelbar aus einer Verletzung der Mietbedingungen ergeben.Die Milchpumpe inkl. Zusatzausstattung ist vom Mieter/in sorgfältig zu behandeln und in gereinigtem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.
  • Die Zusatzausstattung umfasst den Koffer, den Flaschenhalter, den Karten- und Kabelschutz, das Netzanschlusskabel und die Programmkarte.
  • Für den Verlust der Milchpumpe und Zusatzausstattung oder Schäden daran hat Mieter/in vollumfänglich aufzukommen.
  • Einen Wohnungswechsel während der Mietzeit hat Mieter/in dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus informiert der Mieter/in den Vermieter, falls nach einer Mietzeit von 1 Monat die Mietsache noch gebraucht wird.
  • Eine weitere Untervermietung oder Veräußerung der Mietsache durch Mieter/in ist zu keiner Zeit gestattet.
  • Alle Preise enthalten die derzeitig gesetzliche Mehrwertsteuer.

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